Frage von Klaus E. • 12.04.2024
Antwort ausstehend von Christos Pantazis SPD
Dem Gesetz über die Selbstbestimmung in Bezug auf den Geschlechtseintrag habe ich am Freitag nicht zugestimmt.
Ich hab für das neue Selbstbestimmungsgesetz gestimmt.
Die Inflationsausgleichsprämie ist eine freiwillige Leistung der Arbeitgeber:innen.
Insofern hätte eine Personenstandsänderung aus Rebellion, wie Sie es insinuieren, zunächst einmal aus medizinischer Sicht keine Folgen. Die Personenstandsänderung wäre übrigens auch nach einem Jahr wieder änderbar bzw. korrigierbar.