Frage von Jay S. • 01.04.2024
Antwort ausstehend von Konstantin von Notz Bündnis 90/Die Grünen
Es muss erst Einigkeit zwischen den Ressorts hergestellt werden, bevor der Gesetzentwurf vom Kabinett beschlossen werden kann.
Als Bundesregierung haben wir uns im Koalitionsvertrag darauf verständigt, die Informationsfreiheitsgesetze zu einem Bundestransparenzgesetz weiterzuentwickeln. Das dafür zuständige Bundesinnenministerium arbeitet hierzu einen umfassenden Entwurf.
Als Ampelkoalition haben wir im Koalitionsvertrag vereinbart, dass wir das Informationsfreiheitsgesetz zu einem Bundestransparenzgesetz weiterentwickeln wollen. Das berücksichtigt auch die aktuelle Rechtsprechung.
Das genannte Rundschreiben gilt nach wie vor